Ein tropfender Wasserhahn mag eine Kleinigkeit sein, doch was, wenn Schimmel an den Wänden wächst oder die Heizung mitten im Winter ausfällt? Mietmängel können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Viele Mieter fragen sich: Wann darf ich die Miete kürzen? Wie hoch darf die Mietminderung sein? Und wie setzt man sie richtig durch?
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und die wichtigsten Schritte.
Fachanwalt Klaus Steininger hilft Ihnen bei einer Mietminderung, wenn es um erhebliche finanzielle Schäden geht. Er unterstützt Sie dabei, die besten Handlungsoptionen zu erkennen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Eine Mietminderung ist grundsätzlich dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei:
Entscheidend ist, dass der Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich einschränkt. Dabei ist eine rechtliche Einschätzung oft sinnvoll, um festzustellen, ob eine Mietminderung durchsetzbar ist.
Herr Müller lebt seit drei Jahren in einer Mietwohnung in Nürnberg. Nach einem besonders feuchten Herbst bemerkt er großflächigen Schimmel in seinem Schlafzimmer. Trotz mehrfacher Meldung an den Vermieter wird keine Sanierung vorgenommen. Herr Müller wendet sich an einen Anwalt und lässt ein Gutachten erstellen, das bestätigt, dass die Feuchtigkeit nicht durch falsches Lüften, sondern durch bauliche Mängel entstanden ist. Nach rechtlicher Beratung kürzt er die Miete um 30 % – ein Betrag, den das zuständige Amtsgericht später als angemessen bestätigt. Zusätzlich erwirkt er eine Anordnung zur Mängelbeseitigung.
Die Mietminderung ist in § 536 BGB geregelt. Danach ist die Miete automatisch gemindert, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Nutzung der Mietsache einschränkt.
Wichtige Urteile aus Bayern:
Diese Urteile zeigen, dass Gerichte in Bayern Mietminderungen regelmäßig anerkennen, wenn erhebliche Mängel vorliegen.
Damit Sie eine Mietminderung rechtswirksam durchsetzen können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Fachanwalt Klaus Steininger kann Ihnen helfen, die korrekte Vorgehensweise einzuhalten und Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen.
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels. Es gibt keine feste gesetzliche Regelung, jedoch existieren zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die als Orientierungshilfe dienen.
Einige Beispiele aus der Rechtsprechung:
Die genaue Höhe sollte immer individuell geprüft werden. Ein Anwalt für Mietminderung kann Ihnen hier weiterhelfen und sicherstellen, dass Ihre Mietminderung angemessen und durchsetzbar ist.
Die Mietminderung berechnet sich nach folgender Formel:
(Miete inkl. Nebenkosten) x (Minderungsquote in %) = Betrag der Mietminderung
Beispiel: Beträgt Ihre monatliche Miete 1.000 Euro und der Minderungsanspruch liegt bei 20 %, dürfen Sie 200 Euro weniger zahlen. Sollte der Mangel nur bestimmte Tage im Monat betreffen, so ist hier eine entsprechende Einschränkung vorzunehmen.
Falls mehrere Mängel gleichzeitig bestehen, können sich die Minderungsquoten addieren, jedoch nicht unbegrenzt. Eine genaue Prüfung durch einen Anwalt ist ratsam.
Viele Mieter und Vermieter wissen nicht genau, welche Rechte sie haben und wie sie eine Mietminderung korrekt durchsetzen oder abwehren können. Ein Fachanwalt wird:
Ein rechtlicher Beistand sorgt dafür, dass Sie Ihre Interessen bestmöglich vertreten und finanzielle Nachteile vermeiden. Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Das kommt auf den Mangel an. Gerichte haben für verschiedene Mängel Minderungsquoten festgelegt, die von 5 % bis 100 % reichen können.
Ja, Sie müssen den Mangel dem Vermieter melden und ihm eine Frist zur Behebung setzen.
Er kann sie anzweifeln, aber nicht grundlos verweigern. Im Streitfall hilft ein Anwalt.
Mit der Formel: (Miete inkl. Nebenkosten) x (Minderungsquote in %).
Nein, die Minderung gilt ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige.
Nicht zwingend. Insbesondere bei höheren Schadenssummen kann ein Anwalt Ihnen jedoch effizient helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in Passau und Umgebung.