Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und Betriebsräte auf sämtlichen Gebietern des Arbeitsrechts, wie Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
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Zu den klassischen Themen gehören u. a.:
Individualarbeitsrecht
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Arbeitszeitregelung und -vergütung
- Urlaubsansprüche und -abgeltung
- Kündigungsschutzklagen
- Eingruppierung TVöD
- Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Befristung
- Anwendung von Tarifverträgen
- Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Unterstützung bei Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Dienstfahrzeuge, Werkdienstwohnungen und Arbeitsmittel
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Zielvereinbarungen und Bonusregelungen
- uvm.
Kollektivarbeitsrecht
- Unterstützung bei Tarifverhandlungen und Tarifvertragsgestaltung
- Beratung zur Einrichtung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten
- Begleitung und Beratung bei Mitbestimmungsverfahren
- Lösung von Streitigkeiten und Konflikten im kollektiven Arbeitsrecht
- Beratung zur Regelung von Arbeitsbeziehungen auf Unternehmensebene
- Unterstützung bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Compliance im Kollektivarbeitsrecht