Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und Betriebsräte auf sämtlichen Gebietern des Arbeitsrechts, wie Individual- und Kollektivarbeitsrecht. 

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Zu den klassischen Themen gehören u. a.:

Individualarbeitsrecht

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeitregelung und -vergütung
  • Urlaubsansprüche und -abgeltung
  • Kündigungsschutzklagen
  • Eingruppierung TVöD
  • Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Befristung
  • Anwendung von Tarifverträgen 
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Unterstützung bei Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Dienstfahrzeuge, Werkdienstwohnungen und Arbeitsmittel
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Zielvereinbarungen und Bonusregelungen
  • uvm. 

Kollektivarbeitsrecht

  • Unterstützung bei Tarifverhandlungen und Tarifvertragsgestaltung
  • Beratung zur Einrichtung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten
  • Begleitung und Beratung bei Mitbestimmungsverfahren
  • Lösung von Streitigkeiten und Konflikten im kollektiven Arbeitsrecht
  • Beratung zur Regelung von Arbeitsbeziehungen auf Unternehmensebene
  • Unterstützung bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Compliance im Kollektivarbeitsrecht
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