Abmahnung erhalten: was tun?

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten und sind verunsichert? Das ist völlig verständlich. Eine Abmahnung kann zunächst bedrohlich wirken und Sorgen über die berufliche Zukunft auslösen.

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Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ich unterstütze Sie. Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf: info@steininger-kanzlei.de oder 0911 13387160.

Doch lassen Sie sich nicht entmutigen – eine Abmahnung ist längst nicht das Ende Ihrer Karriere.

Viele Arbeitnehmer reagieren mit Panik oder Resignation, wenn sie eine Abmahnung erhalten. Dabei ist es wichtig zu wissen: Nicht jede Abmahnung ist rechtmäßig. Formfehler, unzureichende Begründungen oder unverhältnismäßige Vorwürfe können eine Abmahnung unwirksam machen.

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg helfe ich Ihnen dabei, Ihre Situation richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitgebers, um Fehlverhalten zu rügen und den Arbeitnehmer zur Verhaltensänderung aufzufordern. Sie dient als offizielle Warnung vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer verhaltensbedingten Kündigung.

Die Abmahnung erfüllt dabei zwei zentrale Funktionen:

  • Beanstandung und Dokumentation des bisherigen Fehlverhaltens
  • Warnung vor einer Kündigung bei wiederholtem Verstoß

Typische Abmahngründe im Arbeitsrecht sind:

  • Verspätungen und Unpünktlichkeit
  • Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsverweigerung oder schlechte Arbeitsleistung
  • Verstöße gegen die Betriebsordnung
  • Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis
  • Störung des Betriebsfriedens

Wichtig ist jedoch: Der Abmahnungsgrund muss konkret, berechtigt und nachweisbar sein.

2. Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Schriftform: Mündliche Ermahnungen gelten nicht als förmliche Abmahnung
  2. Konkrete Sachverhaltsdarstellung: Präzise Beschreibung von Zeit, Ort und Art des Fehlverhaltens
  3. Klare Verhaltensaufforderung: Eindeutige Beschreibung des erwünschten künftigen Verhaltens
  4. Kündigungsandrohung: Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Wiederholung
  5. Verhältnismäßigkeit: Angemessenheit zwischen Fehlverhalten und Abmahnungsfolgen

Vage Formulierungen, die eine Abmahnung unwirksam machen:

  • "Schlechte Arbeitsleistung" ohne konkrete Beispiele
  • "Unkollegiales Verhalten" ohne spezifische Vorfälle
  • "Häufige Verspätungen" ohne Datum und Uhrzeiten
  • "Mangelnde Motivation" ohne messbare Kriterien

3. Häufige Formfehler bei Abmahnungen

Die häufigsten Formfehler, die Abmahnungen unwirksam machen:

1. Unzureichende Sachverhaltsdarstellung

  • Fehlende Angaben zu Zeit und Ort des Vorfalls
  • Keine konkreten Beispiele für das beanstandete Verhalten
  • Pauschale Vorwürfe ohne Beweismittel

2. Unklare Verhaltensaufforderungen

  • Formulierungen wie "bessere Arbeitsleistung" ohne Spezifizierung
  • Fehlende Angaben zum gewünschten Verhalten
  • Widersprüchliche Erwartungen

3. Timing-Probleme

  • Verspätete Abmahnung (Faustregel: binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung)
  • Rückwirkende Abmahnungen für längst bekannte Sachverhalte
  • Verwirkung durch langes Zuwarten

4. Fehlende oder unvollständige Kündigungsandrohung

  • Keine Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen
  • Unklare Formulierung der Folgen bei Wiederholung

Nutzen Sie Ihre Rechte – Ich unterstütze Sie!

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die typischen Stolpersteine in diesem Kontext genau. Eine professionelle Prüfung der Abmahnung deckt Mängel schnell auf.

Kontaktieren Sie meine Kanzlei, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Ihre individuelle Situation, berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen engagiert – damit Sie die beste Lösung finden.

Rufen Sie gleich an oder schreiben Sie eine Nachricht. Gemeinsam wehren wir uns gegen ungerechtfertigte Kündigungen.

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4. Ist eine Abmahnung schlimm für meine Karriere?

Positive Aspekte einer Abmahnung für Arbeitnehmer:

  • Signal für das Interesse des Arbeitgebers an einer Weiterbeschäftigung
  • Möglichkeit zur Verhaltenskorrektur und persönlichen Entwicklung
  • "Verjährung" nach 2-3 Jahren ohne weitere Pflichtverletzungen
  • Recht auf Gegendarstellung in der Personalakte
  • Keine Offenlegungspflicht bei Bewerbungen

Langfristige Auswirkungen sind oft geringer als befürchtet: Eine berechtigte Abmahnung zeigt, dass der Arbeitgeber Sie nicht entlassen möchte, sondern eine Chance zur Besserung gibt. Nach etwa zwei bis drei Jahren ohne weitere Beanstandungen verliert die Abmahnung ihre arbeitsrechtliche Warnfunktion.

Bei einem Stellenwechsel müssen Sie eine erhaltene Abmahnung nicht von sich aus erwähnen. Auch im Arbeitszeugnis dürfen sich nur berechtigte Abmahnungen niederschlagen - und selbst dann muss die Gesamtbewertung wohlwollend bleiben.

5. Wie viele Abmahnungen führen zur Kündigung?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur Kündigung? Die Antwort ist nicht pauschal zu geben. Grundsätzlich gilt: Eine einzige Abmahnung kann bereits ausreichen, wenn sie den gleichen Pflichtenverstoß betrifft wie das erneute Fehlverhalten.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Arbeitgeber sogar ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dazu gehören etwa Diebstahl, Betrug oder schwere Beleidigungen. In den meisten Fällen sind jedoch eine oder zwei Abmahnungen erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann.

Die Rechtsprechung fordert eine "Interessenabwägung". Dabei werden die Schwere des Verstoßes, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigt. Langjährige, bisher unbeanstandete Mitarbeiter haben oft bessere Chancen, auch nach mehreren Abmahnungen im Unternehmen zu bleiben.

6. Abmahnung erhalten: Wie reagiere ich richtig?

Sofortmaßnahmen nach Erhalt einer Abmahnung:

1. Ruhe bewahren und sorgfältig prüfen

  • Abmahnung vollständig durchlesen
  • Vorwürfe auf Richtigkeit überprüfen
  • Formale Anforderungen kontrollieren

2. Sachverhalt dokumentieren

  • Eigene Sichtweise schriftlich festhalten
  • Zeugen und Beweismittel sammeln
  • Relevante E-Mails und Unterlagen sichern
  • Arbeitstagebuch führen

3. Professionelle Rechtsberatung einholen

  • Abmahnung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen
  • Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten bewerten
  • Individuelle Handlungsstrategie entwickeln

4. Betriebsrat kontaktieren (falls vorhanden)

  • Unterstützung und Vermittlung anfragen
  • Betriebliche Gepflogenheiten erfragen
  • Erfahrungswerte zu ähnlichen Fällen einholen

Wichtig: Lassen Sie sich nicht von Kollegen oder Bekannten beraten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Das Arbeitsrecht ist komplex und erfordert fachkundige Einschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

7. Rechtliche Schritte bei unwirksamer Abmahnung

Ist eine Abmahnung unwirksam, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Der erste Weg führt meist über ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung. Oft lassen sich Missverständnisse auf diesem Weg ausräumen.

Bleibt das Gespräch erfolglos, können Sie eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte anstrengen. Diese Klage hat gute Erfolgschancen, wenn die Abmahnung tatsächlich formell oder inhaltlich fehlerhaft ist.

Alternativ können Sie zunächst abwarten und die Abmahnung nur dann angreifen, wenn der Arbeitgeber sie später für eine Kündigung verwendet. Dieses Vorgehen kann strategisch sinnvoll sein, birgt aber auch Risiken. Eine frühzeitige rechtliche Klärung ist oft der bessere Weg.

Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen

Widerspruchsgründe gegen eine Abmahnung:

Inhaltliche Einwendungen:

  • Bestreitung des Sachverhalts ("Der Vorfall ist nicht so geschehen")
  • Rechtfertigung des Verhaltens ("Mein Verhalten war berechtigt")
  • Hinweis auf mildernde Umstände ("Notfallsituation", "Krankheit")

Formelle Mängel:

  • Unzureichende Sachverhaltsdarstellung
  • Fehlende oder unklare Verhaltensaufforderung
  • Verspätete Abmahnung (Verwirkung)
  • Unverhältnismäßigkeit des Vorwurfs

Wichtige Formalien für den Widerspruch:

  • Schriftliche Form wählen
  • Zeitnahe Reaktion (binnen 2 Wochen empfohlen)
  • Sachliche und respektvolle Formulierung
  • Konkrete Begründung der Einwendungen
  • Beweismittel und Zeugen benennen

Der Widerspruch wird zur Personalakte genommen und dokumentiert Ihre Position. Auch wenn der Arbeitgeber ihn nicht akzeptiert, kann er später vor dem Arbeitsgericht hilfreich sein.

Gegendarstellung formulieren

Neben dem Widerspruch können Sie eine Gegendarstellung verfassen. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzustellen und mildernde Umstände anzuführen. Eine Gegendarstellung ist besonders sinnvoll, wenn Sie die Vorwürfe nicht vollständig bestreiten können, aber wichtige Aspekte ergänzen möchten.

In der Gegendarstellung können Sie persönliche oder betriebliche Umstände erläutern, die zu dem beanstandeten Verhalten geführt haben. Auch Hinweise auf Ihre bisherige positive Arbeitsleistung oder besondere Belastungssituationen können hilfreich sein.

Formulieren Sie die Gegendarstellung sachlich und respektvoll. Vermeiden Sie Vorwürfe gegen Vorgesetzte oder Kollegen. Konzentrieren Sie sich auf die Fakten und zeigen Sie Verständnis für die Erwartungen des Arbeitgebers.

8. Arbeitszeugnis und Abmahnung

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass sich eine Abmahnung negativ auf ihr Arbeitszeugnis auswirkt. Diese Sorge ist grundsätzlich berechtigt, aber die Auswirkungen sind oft geringer als befürchtet.

Eine berechtigte Abmahnung kann durchaus Einfluss auf die Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens im Zeugnis haben. Allerdings muss das Zeugnis auch bei einer erfolgten Abmahnung grundsätzlich wohlwollend formuliert sein.

Unberechtigte oder unwirksame Abmahnungen dürfen sich nicht negativ auf das Arbeitszeugnis auswirken. Haben Sie erfolgreich gegen eine Abmahnung geklagt oder diese widerlegt, können Sie auch ein entsprechendes Zeugnis verlangen.

9. Ihr Partner für arbeitsrechtliche Fragen in Nürnberg

Eine Abmahnung kann komplex und belastend sein. Sie müssen diese Situation nicht alleine bewältigen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Ich prüfe Ihre Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie.

Zögern Sie nicht, sich zeitnah beraten zu lassen. Je früher Sie reagieren, desto mehr Handlungsoptionen haben Sie. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg, mit Ihrer Abmahnung umzugehen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Nutzen Sie meine Expertise als Anwalt für Abmahnungen in Nürnberg. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Ihre berufliche Zukunft ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen.

Ich setze Ihr Recht durch!

 

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Arbeitnehmer und Arbeitgeber – sowohl in Nürnberg als auch überregional. Ziel ist immer eine rechtssichere und zügige Lösung – möglichst einvernehmlich, notfalls konsequent.

Jetzt Termin vereinbaren!

10. Fazit

  • Eine Abmahnung ist nicht das Ende Ihrer beruflichen Laufbahn, sondern eine Chance zur Verhaltenskorrektur
  • Nicht jede Abmahnung ist wirksam – Formfehler und unzureichende Begründungen machen sie angreifbar
  • Sie haben das Recht auf Widerspruch und können eine Gegendarstellung verfassen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben
  • Abmahnungen verlieren nach 2-3 Jahren ihre Warnfunktion
  • Eine einzige berechtigte Abmahnung kann bei Wiederholung zur Kündigung führen
  • Frühzeitige anwaltliche Beratung erhöht Ihre Handlungsoptionen erheblich
  • Der Betriebsrat kann Sie unterstützen und als Vermittler auftreten
  • Dokumentation und sachliche Kommunikation sind entscheidend für den Erfolg

11. FAQ

  1. Ist es schlimm, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

    Eine Abmahnung ist zunächst eine Warnung und Chance zur Verhaltensänderung. Sie bedeutet nicht das Ende Ihrer Karriere. Nach 2-3 Jahren ohne weitere Beanstandungen verliert sie ihre Warnfunktion. Wichtig ist, angemessen zu reagieren und bei Bedarf rechtliche Hilfe zu suchen.

  2. Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur Kündigung?

    Es gibt keine feste Anzahl. Bereits eine Abmahnung kann ausreichen, wenn der gleiche Pflichtenverstoß wiederholt wird. Bei schwerwiegenden Verstößen ist sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich. Entscheidend sind Einzelfall, Schwere des Verstoßes und persönliche Umstände.

  3. Wie wehrt man sich gegen eine Abmahnung?

    Sie können schriftlich Widerspruch einlegen oder eine Gegendarstellung verfassen. Bei unwirksamen Abmahnungen ist eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte möglich. Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt prüfen, um Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten.

  4. Was passiert, wenn man eine Abmahnung nicht akzeptiert?

    Sie müssen eine Abmahnung nicht akzeptieren, sollten aber reagieren. Ein schriftlicher Widerspruch wird zur Personalakte genommen und dokumentiert Ihre Position. Schweigen könnte als stillschweigende Anerkennung gedeutet werden.

  5. Soll man auf eine Abmahnung reagieren?

    Ja, eine Reaktion ist empfehlenswert. Ein begründeter Widerspruch oder eine sachliche Gegendarstellung zeigt, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen. Dies kann bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen hilfreich sein.

  6. Wie lange hat eine Abmahnung Bestand?

    Abmahnungen "verjähren" nach etwa 2-3 Jahren ohne weitere Beanstandungen. Sie können dann nicht mehr als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung verwendet werden. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und der Art des Verstoßes ab.

  7. Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

    Nein, Sie müssen eine Abmahnung nicht unterschreiben. Ihre Unterschrift würde lediglich den Erhalt bestätigen, nicht aber die Anerkennung des Inhalts. Verweigern Sie die Unterschrift, kann der Arbeitgeber den Zugang anderweitig nachweisen.

Bildquellennachweis: fizkes I Canva.com

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Rechtsanwalt Klaus Steininger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in  Passau und Umgebung.

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