Kosten des Rechtsanwalts
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Kurz gesagt, der Anwalt muss und kann häufig auch in einem ersten Beratungsgespräch noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes liefern. Eine Erstberatung kostet bis zu 190,00 € zzgl. Auslagenpauschale (20,00 €) und MwSt.
Über die für Ihren Fall entstehenden Kosten werden Sie individuell aufgeklärt. Üblicherweise wird ein Zeithonorar vereinbart.
In gewissen Fällen (z. B. Vertragserstellung) werde ich auch ein Zeithonorar mit Ihnen vereinbaren. Hierüber wird dann eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so wird meine Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nur gegen eine Geschäftsgebühr aus dem zu erwartenden Verfahrenswert erfolgen.