Kosten des Rechtsanwalts

Erstberatung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Kurz gesagt, der Anwalt muss und kann häufig auch in einem ersten Beratungsgespräch noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes liefern. Eine Erstberatung kostet bis zu 190,00 € zzgl. Auslagenpauschale (20,00 €) und MwSt.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Kosten des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt und richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Hierüber werden Sie für Ihren Fall gesondert aufgeklärt.

Zeithonorar

In gewissen Fällen (z. B. Vertragserstellung) werde ich auch ein Zeithonorar mit Ihnen vereinbaren. Hierüber wird dann eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich für Sie die Deckungsanfrage und ggf. eine Antwort auf etwaige Rückfragen. Jede weitere Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist sodann von Ihnen selbst zu führen, oder Sie erteilen mir hierzu einen gesonderten, kostenpflichtigen Auftrag.

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