Kündigungsrecht des Vermieters durchsetzen: Tipps vom Fachanwalt

Sie haben Ihre Wohnung mit gutem Gewissen vermietet. Doch nun häufen sich die Beschwerden von Nachbarn über Lärm, Sie entdecken eine unerlaubte Untervermietung oder stellen fest, dass Ihr Mieter die Wohnung stark beschädigt hat. Solche Situationen sind für Vermieter nicht nur ärgerlich! Sie können auch erhebliche finanzielle Folgen haben.

Kündigungsrecht des Vermieters
Sie wollen das Kündigungsrecht des Vermieters erfolgreich durchsetzen? Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf: info@steininger-kanzlei.de oder 0911 13387160.

Hier greift das Kündigungsrecht des Vermieters. Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters können Sie kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sogar fristlos! Doch wann liegt eine kündigungsrelevante Vertragsverletzung vor? Müssen Sie vorher abmahnen? Und wie gehen Sie rechtssicher vor?

In diesem Beitrag über das Kündigungsrecht des Vermieters erfahren Sie, welche Pflichtverletzungen eine Kündigung rechtfertigen, wie Sie dabei vorgehen sollten und warum anwaltliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oft entscheidend ist.

1. Welche Pflichtverletzungen sind kündigungsrelevant?

Als Pflichtverletzung bezeichnet man im Mietrecht jedes Verhalten des Mieters, das gegen vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Pflichten verstößt. Nicht jeder Verstoß berechtigt Sie jedoch zur Kündigung. Entscheidend für das Kündigungsrecht des Vermieters an dieser Stelle sind Schwere, Dauer und Wiederholungsgefahr.

Unerlaubte Untervermietung

Wenn Ihr Mieter die Wohnung ohne Ihre Zustimmung untervermietet, liegt eine erhebliche Vertragsverletzung vor. Gerade bei illegaler Untervermietung über Plattformen wie Airbnb können Sie oft sogar fristlos kündigen. Insbesondere wenn der Mieter die Wohnung selbst kaum noch nutzt.

Lärmbelästigung und Störung des Hausfriedens

Dauerhafter Lärm, aggressive Auseinandersetzungen oder nächtliche Ruhestörungen können eine Kündigung rechtfertigen. Allerdings müssen Sie hier zunächst abmahnen. Erst bei wiederholter Lärmbelästigung trotz Abmahnung ist eine fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung möglich.

Beschädigung der Mietsache

Zerstört oder beschädigt der Mieter die Wohnung vorsätzlich oder grob fahrlässig, greift das Kündigungsrecht des Vermieters und Sie haben das Recht zur Kündigung. Normale Abnutzungserscheinungen zählen dagegen nicht dazu.

Weitere kündigungsrelevante Verstöße

  • Unerlaubte bauliche Veränderungen ohne Ihre Genehmigung
  • Unerlaubte Tierhaltung trotz vertraglichen Verbots
  • Beleidigung und aggressives Verhalten gegenüber Vermieter oder Nachbarn
  • Zahlungsverzug bei Mietrückstand, also bei mehr als einer Monatsmiete Rückstand
Mietrückstand

Mehr zum Thema Mietrückstand erfahren Sie in meinem Beitrag.

2. Abmahnung vor Kündigung – Wann ist sie Pflicht?

Bevor Sie wegen einer Pflichtverletzung des Mieters kündigen, müssen Sie in den meisten Fällen zunächst abmahnen. Die Abmahnung gibt dem Mieter die Chance, sein Verhalten zu ändern.

Wann müssen Sie abmahnen?

Eine Abmahnung vor Kündigung ist grundsätzlich immer dann notwendig, wenn:

  • es sich um ein steuerbares Verhalten handelt (z. B. Lärm, Tierhaltung)
  • der Verstoß nicht besonders schwerwiegend ist
  • eine Verhaltensänderung möglich und zumutbar ist

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen können Sie allerdings auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen – etwa bei massiven Beleidigungen, Gewalt oder vorsätzlicher Zerstörung der Wohnung.

Was muss eine Abmahnung enthalten?

Eine wirksame Abmahnung des Mieters muss folgende Punkte enthalten:

  • Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens (Datum, Uhrzeit, Art des Verstoßes)
  • Aufforderung zur Unterlassung
  • Angemessene Frist zur Besserung
  • Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall

Hinweis: Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und der Zugang muss nachweisbar sein (z. B. Einwurf-Einschreiben). So können Sie später beweisen, dass der Mieter die Abmahnung erhalten hat.

3. Fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung nach § 543 BGB

Die fristlose Kündigung ist das schärfste Mittel im Mietrecht. Sie beendet das Mietverhältnis sofort, ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Doch die Hürden für das Kündigungsrecht des Vermieters sind hoch.

Voraussetzungen für die fristlose Kündigung

§ 543 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie ist möglich, wenn:

  • ein wichtiger Grund vorliegt
  • Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist
  • eine Interessenabwägung zugunsten des Vermieters ausfällt

Beispiele für fristlose Kündigungsgründe

Die Gerichte haben klargestellt, wann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist:

  • Unerlaubte Untervermietung der gesamten Wohnung über mehrere Monate
  • Massive und wiederholte Lärmbelästigung trotz Abmahnung
  • Schwere Beleidigungen gegenüber Vermieter oder Nachbarn
  • Vorsätzliche Beschädigung der Mietsache
  • Illegale Aktivitäten in der Wohnung
  • Gewalt gegen andere Hausbewohner

Als Ihr Fachanwalt für Mietrecht setze ich das Kündigungsrecht des Vermieters durch und stehe Ihnen mit Klarheit, Erfahrung und Nachdruck zur Seite!

Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Oft ist der Weg über die ordentliche Kündigung angebracht – insbesondere wenn die Verstöße zwar erheblich, aber nicht extrem schwerwiegend sind.

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall? Kontaktieren Sie mich gerne.
Nutzen Sie meine Erfahrung im Mietrecht, um Ihre Vermieterrechte erfolgreich durchzusetzen.

Jetzt Termin vereinbaren!

4. Ordentliche Kündigung bei wiederholten Verstößen

Die ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung hat für Sie als Vermieter Vorteile:

  • Geringeres rechtliches Risiko
  • Planbarere Abwicklung
  • Sie können mehrere Verstöße zusammen anführen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen Sie dabei einhalten (3, 6 oder 9 Monate je nach Mietdauer).

5. Kündigungsschreiben rechtssicher formulieren

Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Fehler können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Form und Zustellung

Die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht nicht aus. Bei mehreren Vermietern müssen alle unterschreiben. Das Schreiben muss an alle Mieter adressiert sein.

Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sie durch einen Boten zustellen.

Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Eindeutige Kündigungserklärung
  • Genaue Bezeichnung der Mietsache
  • Detaillierte Darstellung der Pflichtverletzung
  • Bei fristloser Kündigung: Hinweis auf § 543 BGB
  • Kündigungsfrist bzw. Räumungsdatum
  • Aufforderung zur Rückgabe der Wohnung

Je präziser Sie die Kündigungsgründe darlegen, desto besser stehen Ihre Chancen vor Gericht.

6. Kündigungsrecht des Vermieters vor Gericht durchsetzen

Nicht jeder Mieter akzeptiert die Kündigung wegen Pflichtverletzung. Widerspricht er oder zieht er nicht aus, müssen Sie den Weg vor Gericht gehen.

Räumungsklage einreichen

Wenn der Mieter trotz Kündigung in der Wohnung bleibt, müssen Sie eine Räumungsklage einreichen. Das Gericht prüft dann:

  • War die Kündigung formell korrekt?
  • Lag tatsächlich eine erhebliche Pflichtverletzung vor?
  • War bei fristloser Kündigung keine Abmahnung erforderlich?
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
Räumungsklage durchsetzen

Wie Sie erfolgreich eine Räumungsklage durchsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beweislast liegt beim Vermieter

Sie als Vermieter tragen die Beweislast für die behaupteten Pflichtverletzungen. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation so wichtig:

  • Zeugenaussagen von Nachbarn oder Hausmeister
  • Fotos und Videos bei Beschädigungen
  • Lärmprotokolle bei Ruhestörungen
  • Schriftverkehr und Abmahnungen
  • Polizeiberichte bei strafrechtlich relevantem Verhalten

Praxisbeispiel: Lärmbelästigung erfolgreich geahndet

Eine Vermieterin in Nürnberg klagte über massive Lärmbelästigung durch ihren Mieter. Dieser veranstaltete regelmäßig nachts Partys mit lauter Musik. Die Vermieterin mahnte zweimal ab – ohne Erfolg.

Sie beauftragte einen Fachanwalt für Mietrecht. Dieser sammelte Zeugenaussagen von drei Nachbarn und legte Lärmprotokolle über mehrere Monate vor. Zudem hatte die Polizei bei einem Vorfall ein Protokoll aufgenommen.

Mit dieser Beweislage kündigte die Vermieterin fristlos. Der Mieter widersprach, doch das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht. Die Kündigung war wirksam – der Mieter musste ausziehen.

Dieses Beispiel zeigt: Eine gute Dokumentation und professionelle Unterstützung sind bei der Kündigung wegen Pflichtverletzung entscheidend.

7. Wie hilft Ihnen ein Fachanwalt für Mietrecht?

Hat das Gericht Ihrer Klage stattgegeben und liegt ein vollstreckbares Räumungsurteil vor, können Sie die Die Kündigung wegen Pflichtverletzung ist rechtlich komplex. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Als Fachanwalt für Mietrecht unterstütze ich Sie bei allen Schritten:

  • Prüfung des Sachverhalts: Ich analysiere, ob tatsächlich eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung vorliegt.
  • Erstellung der Abmahnung: Ich formuliere eine rechtssichere Abmahnung mit allen erforderlichen Punkten.
  • Beweissicherung: Ich berate Sie, welche Beweise Sie sammeln sollten und wie Sie diese dokumentieren.
  • Erstellung des Kündigungsschreibens: Ich verfasse eine rechtssichere Kündigung, die allen formalen Anforderungen entspricht.
  • Vertretung vor Gericht: Falls notwendig, vertrete ich Sie in der Räumungsklage und setze Ihre Vermieterrechte durch.

Sie haben Probleme mit einem Mieter und möchten wissen, ob eine Kündigung möglich ist?

 

Kontaktieren Sie mich gerne. Ich, Klaus Steininger, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, berate Sie kompetent und entwickle mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Fall.

Als Ihr Anwalt für Mietrecht in Nürnberg stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Nachdruck zur Seite. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte durch – rechtssicher und effektiv.

Jetzt Termin vereinbaren!

8. Fazit

  • Pflichtverletzungen des Mieters wie unerlaubte Untervermietung, Lärmbelästigung oder Beschädigungen können eine Kündigung rechtfertigen
  • Abmahnung vor Kündigung ist meist erforderlich – außer bei besonders schweren Verstößen
  • Fristlose Kündigung nach § 543 BGB erfordert einen wichtigen Grund 
  • Kündigungsschreiben müssen schriftlich sein und den Kündigungsgrund detailliert darlegen
  • Dokumentation und Beweise sind entscheidend für die Durchsetzung vor Gericht
  • Anwaltliche Unterstützung vermeidet Formfehler und erhöht die Erfolgschancen erheblich

9. FAQ

  1. Welche Pflichtverletzungen berechtigen zur Kündigung?

    Kündigungsrelevante Pflichtverletzungen sind unter anderem unerlaubte Untervermietung, massive Lärmbelästigung, vorsätzliche Beschädigungen, aggressives Verhalten und erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung. Die Schwere der Vertragsverletzung entscheidet über ordentliche oder fristlose Kündigung.

  2. Muss ich vor einer Kündigung wegen Pflichtverletzung abmahnen?

    In den meisten Fällen ja. Die Abmahnung gibt dem Mieter die Chance zur Verhaltensänderung. Nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen wie Gewalt oder vorsätzlicher Zerstörung können Sie ohne Abmahnung fristlos kündigen.

  3. Was muss eine Abmahnung enthalten?

    Eine wirksame Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret beschreiben, zur Unterlassung auffordern, eine Frist setzen und die Kündigung androhen. Sie sollte schriftlich per Einschreiben versendet werden.

  4. Kann ich wegen einmaliger Lärmbelästigung kündigen?

    Eine einmalige Ruhestörung rechtfertigt keine Kündigung. Sie müssen zunächst abmahnen. Erst bei wiederholter Lärmbelästigung trotz Abmahnung ist eine Kündigung möglich.

  5. Was passiert, wenn der Mieter der Kündigung widerspricht?

    Dann müssen Sie eine Räumungsklage einreichen. Das Gericht prüft, ob die Kündigung wirksam war. Eine sorgfältige Dokumentation der Pflichtverletzungen ist deshalb entscheidend.

  6. Wie hilft ein Fachanwalt dabei, das Kündigungsrecht des Vermieters durchzusetzen?

    Ein Fachanwalt für Mietrecht prüft die Erfolgsaussichten, erstellt rechtssichere Abmahnungen und Kündigungsschreiben, berät zur Beweissicherung und vertritt Sie vor Gericht. Dies vermeidet Formfehler und erhöht die Chancen, das Kündigungsrecht des Vermieters durchzusetzen, erheblich.

Bildquellennachweis: studioroman I Canva.com

Klaus-Steininger Rundes Bild
Rechtsanwalt Klaus Steininger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in  Passau und Umgebung.

Jetzt Termin vereinbaren
pencilenvelopephone-handsetmap-markersmartphonemagnifiercross