Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Menschen ein großer Schock. Plötzlich steht man vor einer ungewissen Zukunft, und Fragen über die nächsten Schritte drängen sich auf. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wie man sich effektiv wehren kann.
Was ist eine Kündigungsschutzklage? Sie ist ein rechtliches Instrument, mit dem Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen können.
Die Kündigungsschutzklage bietet Ihnen eine rechtliche Möglichkeit, Ihre Stellung zu verteidigen und unter Umständen Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erzielen.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wann eine Kündigungsschutzklage möglich ist, wie Sie dabei vorgehen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei helfen kann.
Die Kündigungsschutzklage Frist ist das wichtigste Element, das Sie beachten müssen. Sie haben nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist zwingend und beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.
Die Fristberechnung bei einer Kündigungsschutzklage erfolgt nach folgendem Schema:
Grundsätzlich können Sie gegen jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Das Gesetz setzt allerdings einige Voraussetzungen:
Bei einer Kündigungsschutzklage in der Probezeit gelten besondere Regelungen. Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses (Probezeit) haben Sie grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dennoch können Sie eine Klage einreichen, wenn:
Eine Kündigungsschutzklage bei einer fristlosen Kündigung ist oft besonders erfolgversprechend, da außerordentliche Kündigungen an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nachweisen und die Kündigung unverzüglich aussprechen.
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich besonders dann, wenn:
Auch wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unwahrscheinlich ist, kann die Klage helfen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abfindungszahlung besteht in Deutschland nicht. Häufig wird jedoch im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht eine Abfindung vereinbart.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens gilt grundsätzlich, dass Ihr Arbeitsvertrag weiterbesteht. Die Lohnfortzahlung im Kontext der Kündigungsschutzklage ist daher gewährleistet:
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Arbeitnehmer und Arbeitgeber – sowohl in Nürnberg als auch überregional. Ziel ist immer eine rechtssichere und zügige Lösung – möglichst einvernehmlich, notfalls konsequent.
Die Kündigungsschutzklage Kosten setzen sich vor allem aus Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen:
erstinstanzlich fallen keine Kosten an.
in der zweiten Instanz (Berufung) richten die Kosten sich nach dem Streitwert und werden von der unterliegenden Partei getragen.
Bei einfachen Fällen wird meist auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet
Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten ganz oder teilweise
Die Kosten der ersten Instanz trägt jede Partei selbst, unabhängig davon, welche Partei obsiegt. In der Berufungsinstanz trägt die unterliegende Partei die Kosten.
Der Streitwert im Kontext der Kündigungsschutzklage bestimmt sich nach dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. In der Regel entspricht er einem Viertelbruttojahresgehalt, kann aber je nach Einzelfall variieren.
Rechtlich ist es möglich, eine Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einzureichen. Das Arbeitsgericht akzeptiert die Klage auch, wenn Sie sich selbst vertreten.
Allerdings ist das Arbeitsrecht komplex. Eine Kündigungsschutzklage mit Anwalt bietet entscheidende Vorteile:
Um eine Kündigungsschutzklage einreichen zu können, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Verliert der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage, hat dies mehrere Folgen:
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Sie in jeder Phase der Kündigungsschutzklage:
Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie es weitergeht? Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu schützen.
Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Ihre individuelle Situation, berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen engagiert – damit Sie die beste Lösung finden.
Rufen Sie gleich an oder schreiben Sie eine Nachricht. Gemeinsam wehren wir uns gegen ungerechtfertigte Kündigungen.
Wie schnell muss ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Sie haben nur drei Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung. Die Fristberechnung beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung.
Wer kann eine Kündigungsschutzklage erheben?
Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb sind und bei Arbeitgebern mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann können Sie die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechten, auch wenn sie unwirksam ist.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Rund ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist ein grober Richtwert, abhängig vom Einzelfall.
Kann der Vermieter Forderungen nach der Übergabe stellen?
Ja, für Schäden oder Nachzahlungen, wenn diese bei der Übergabe festgestellt oder nachgewiesen werden.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Nein, aber ein Fachanwalt erhöht die Erfolgschancen deutlich und kennt alle rechtlichen Fallstricke.
Wer zahlt mein Gehalt während des Kündigungsschutzverfahrens?
Der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt weiterzahlen, bis das Verfahren entschieden ist (Lohnfortzahlung).
Kann ich auch in der Probezeit klagen?
Grundsätzlich nein, aber bei diskriminierenden oder sittenwidrigen Kündigungen ist eine Klage möglich.
Wie wird der Streitwert berechnet?
Der Streitwert entspricht in der Regel einem Vierteljahresgehalt und bestimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Für Arbeitnehmer entstehen keine Gerichtskosten. Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und können oft über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
Kann ich bei einer fristlosen Kündigung auch klagen?
Ja, eine fristlose Kündigung kann ebenfalls angefochten werden, wenn die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht vorliegen.
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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in Passau und Umgebung.