Kündigungsschutzklage einreichen: Ihre Rechte im Überblick

Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Menschen ein großer Schock. Plötzlich steht man vor einer ungewissen Zukunft, und Fragen über die nächsten Schritte drängen sich auf. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wie man sich effektiv wehren kann.

Kündigungsschutzklage einreichen
Wollen Sie Kündigungsschutzklage einreichen und dabei auf fachkundige Unterstützung setzen? Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf: info@steininger-kanzlei.de oder 0911 13387160.

Was ist eine Kündigungsschutzklage? Sie ist ein rechtliches Instrument, mit dem Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen können.

Die Kündigungsschutzklage bietet Ihnen eine rechtliche Möglichkeit, Ihre Stellung zu verteidigen und unter Umständen Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erzielen.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wann eine Kündigungsschutzklage möglich ist, wie Sie dabei vorgehen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei helfen kann.

1. Kündigungsschutzklage Frist: Die 3-Wochen-Regel

Die Kündigungsschutzklage Frist ist das wichtigste Element, das Sie beachten müssen. Sie haben nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist zwingend und beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.

Fristberechnung Kündigungsschutzklage: So berechnen Sie richtig

Die Fristberechnung bei einer Kündigungsschutzklage erfolgt nach folgendem Schema:

  • Fristbeginn: Tag nach Zugang der Kündigung
  • Fristende: 21 Tage später (Samstage, Sonntage und Feiertage werden mitgerechnet)
  • Wichtig: Verspäten Sie sich, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie inhaltlich fehlerhaft ist

2. Wann können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

Grundsätzlich können Sie gegen jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Das Gesetz setzt allerdings einige Voraussetzungen:

  • Beschäftigungsdauer: Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben
  • Betriebsgröße: Ihr Arbeitgeber muss in der Regel mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen
  • Fristwahrung: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang eingereicht werden

Kündigungsschutzklage Probezeit: Besondere Regelungen

Bei einer Kündigungsschutzklage in der Probezeit gelten besondere Regelungen. Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses (Probezeit) haben Sie grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dennoch können Sie eine Klage einreichen, wenn:

  • Die Kündigung diskriminierend ist
  • Formfehler vorliegen
  • Die Kündigung sittenwidrig ist

Fristlose Kündigung Kündigungsschutzklage: Besonderheiten

Eine Kündigungsschutzklage bei einer fristlosen Kündigung ist oft besonders erfolgversprechend, da außerordentliche Kündigungen an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nachweisen und die Kündigung unverzüglich aussprechen.

3. Wann lohnt sich eine Klage gegen eine Kündigung?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich besonders dann, wenn:

  • Sie langjährig im Unternehmen tätig sind
  • Die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist
  • Sie eine Abfindung anstreben
  • Sie Ihre Rechte und Ansprüche klar durchsetzen wollen

Auch wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unwahrscheinlich ist, kann die Klage helfen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

4. Kündigungsschutzklage und Abfindung: Ihre Ansprüche

Wie viel Abfindung können Sie erhalten?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abfindungszahlung besteht in Deutschland nicht. Häufig wird jedoch im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht eine Abfindung vereinbart.

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit (Faustregel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr)
  • Alter und Lebenssituation des Arbeitnehmers
  • Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
  • Streitwert Kündigungsschutzklage als Berechnungsgrundlage

5. Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung: Ihre Ansprüche während des Verfahrens

Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens gilt grundsätzlich, dass Ihr Arbeitsvertrag weiterbesteht. Die Lohnfortzahlung im Kontext der Kündigungsschutzklage ist daher gewährleistet:

  • Ihr Arbeitgeber muss Ihr Gehalt auch während des Prozesses weiterzahlen
  • Sollte das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären, erhalten Sie Ihr volles Gehalt auch rückwirkend
  • Diese Regelung gilt unabhängig von der Dauer des Verfahrens

Ich setze Ihr Recht durch!

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Arbeitnehmer und Arbeitgeber – sowohl in Nürnberg als auch überregional. Ziel ist immer eine rechtssichere und zügige Lösung – möglichst einvernehmlich, notfalls konsequent.

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6. Kündigungsschutzklage Kosten: Was kommt auf Sie zu?

Die Kündigungsschutzklage Kosten setzen sich vor allem aus Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen:

Gerichtskosten

erstinstanzlich fallen keine Kosten an.
in der zweiten Instanz (Berufung) richten die Kosten sich nach dem Streitwert und werden von der unterliegenden Partei getragen.

Anwaltskosten

Bei einfachen Fällen wird meist auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet
Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten ganz oder teilweise
Die Kosten der ersten Instanz trägt jede Partei selbst, unabhängig davon, welche Partei obsiegt. In der Berufungsinstanz trägt die unterliegende Partei die Kosten.

Streitwert Kündigungsschutzklage

Der Streitwert im Kontext der Kündigungsschutzklage bestimmt sich nach dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. In der Regel entspricht er einem Viertelbruttojahresgehalt, kann aber je nach Einzelfall variieren.

7. Kündigungsschutzklage mit Anwalt: Ihre Vorteile

Können Sie ohne Anwalt klagen?

Rechtlich ist es möglich, eine Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einzureichen. Das Arbeitsgericht akzeptiert die Klage auch, wenn Sie sich selbst vertreten.

Warum ein Anwalt Kündigungsschutzklage empfehlenswert ist

Allerdings ist das Arbeitsrecht komplex. Eine Kündigungsschutzklage mit Anwalt bietet entscheidende Vorteile:

  • Fachkenntnisse: Ein erfahrener Anwalt Kündigungsschutzklage kennt alle Fallstricke und Fristen
  • Strategische Planung: Professionelle Prüfung der Kündigung und Bewertung der Erfolgschancen
  • Verhandlungsführung: Kompetente Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber
  • Risikominimierung: Vermeidung von Fehlern, die den Erfolg der Klage gefährden

8. Wie Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um eine Kündigungsschutzklage einreichen zu können, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Frist prüfen: Sofort nach Erhalt der Kündigung die 3-Wochen-Frist beachten
  • Kündigung analysieren: Prüfung auf formelle und inhaltliche Mängel
  • Beweise sammeln: Alle relevanten Unterlagen und Zeugenaussagen sichern
  • Klage formulieren: Präzise Darstellung der Rechtswidrigkeit der Kündigung
  • Fristgerecht einreichen: Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen

9. Was passiert nach der Klage, wenn der Arbeitgeber die Klage verliert?

Verliert der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage, hat dies mehrere Folgen:

  • Die Kündigung ist unwirksam
  • Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen
  • Der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt nachzahlen
  • Häufig folgt ein Vergleich mit Abfindungsvereinbarung
  • Das Gericht kann dem Arbeitgeber Kosten auferlegen

10. Wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen hilft

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Sie in jeder Phase der Kündigungsschutzklage:

  • Erste Beratung: Prüfung der Kündigung und Klärung der Erfolgsaussichten
  • Strategieentwicklung: Beratung zu Chancen und Risiken
  • Klagevorbereitung: Professionelle Vorbereitung und fristgerechte Einreichung
  • Verhandlungsführung: Kompetente Vertretung vor Gericht
  • Lösungsfindung: Durchsetzung Ihrer Rechte und Erzielung einer fairen Lösung

Nutzen Sie Ihre Rechte – Ich unterstütze Sie!

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie es weitergeht? Zögern Sie nicht, Ihre Rechte zu schützen.

Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Ihre individuelle Situation, berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen engagiert – damit Sie die beste Lösung finden.

Rufen Sie gleich an oder schreiben Sie eine Nachricht. Gemeinsam wehren wir uns gegen ungerechtfertigte Kündigungen.

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11. Fazit

  • Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden
  • Sie lohnt sich besonders bei sozial ungerechtfertigten Kündigungen und kann auch zu einer Abfindung führen
  • Während des Verfahrens erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt (Lohnfortzahlung)
  • Für Arbeitnehmer entstehen keine Gerichtskosten; Anwaltskosten können durch Rechtsschutzversicherungen gedeckt sein
  • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich
  • Verliert der Arbeitgeber die Klage, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen und Sie erhalten Gehalt nachgezahlt

12. FAQ

  1. Wie schnell muss ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

    Sie haben nur drei Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung. Die Fristberechnung beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung.

  2. Wer kann eine Kündigungsschutzklage erheben?

    Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb sind und bei Arbeitgebern mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten.

  3. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

    Dann können Sie die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechten, auch wenn sie unwirksam ist.

  4. Wie hoch ist eine typische Abfindung?

    Rund ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist ein grober Richtwert, abhängig vom Einzelfall.

  5. Kann der Vermieter Forderungen nach der Übergabe stellen?

    Ja, für Schäden oder Nachzahlungen, wenn diese bei der Übergabe festgestellt oder nachgewiesen werden.

  6. Muss ich einen Anwalt beauftragen?

    Nein, aber ein Fachanwalt erhöht die Erfolgschancen deutlich und kennt alle rechtlichen Fallstricke.

  7. Wer zahlt mein Gehalt während des Kündigungsschutzverfahrens?

    Der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt weiterzahlen, bis das Verfahren entschieden ist (Lohnfortzahlung).

  8. Kann ich auch in der Probezeit klagen?

    Grundsätzlich nein, aber bei diskriminierenden oder sittenwidrigen Kündigungen ist eine Klage möglich.

  9. Wie wird der Streitwert berechnet?

    Der Streitwert entspricht in der Regel einem Vierteljahresgehalt und bestimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

  10. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

    Für Arbeitnehmer entstehen keine Gerichtskosten. Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und können oft über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

  11. Kann ich bei einer fristlosen Kündigung auch klagen?

    Ja, eine fristlose Kündigung kann ebenfalls angefochten werden, wenn die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht vorliegen.

Bildquellennachweis: pixelshot I Canva.com

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Rechtsanwalt Klaus Steininger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in  Passau und Umgebung.

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