Urlaubsanspruch durchsetzen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Sie haben sich auf Ihren wohlverdienten Urlaub gefreut, doch Ihr Arbeitgeber lehnt Ihren Urlaubsantrag ab? Oder Sie haben noch Resturlaub, der plötzlich verfallen soll? Solche Situationen sind für viele Arbeitnehmer belastend und können das Arbeitsverhältnis belasten.
Sie möchten Ihren Urlaubsanspruch durchsetzen? Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner dafür. Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf: info@steininger-kanzlei.de oder 0911 13387160.
Die gute Nachricht: Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der sich durchsetzen lässt. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt Ihre Rechte klar und gibt Ihnen wirksame Mittel an die Hand.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Urlaubsanspruch durchsetzen - also rechtlich geltend machen können und wann Sie Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Urlaub in Anspruch nehmen sollten.
Inhalt
1. Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch: Das steht Ihnen zu
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen jedoch mehr Urlaubstage vor. Dieser gesetzliche Urlaubsanspruch ist ein Grundrecht, das Ihnen zusteht – unabhängig davon, wie lange Sie bereits im Unternehmen arbeiten.
Wichtig zu wissen: Auch bei Teilzeit haben Sie einen anteiligen Urlaubsanspruch. Arbeiten Sie beispielsweise nur drei Tage pro Woche, reduziert sich Ihr Urlaubsanspruch entsprechend. Bei 20 Tagen Jahresurlaub (Vollzeit, 5-Tage-Woche) stünden Ihnen dann 12 Tage zu.
Der Urlaubsanspruch entsteht automatisch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit haben Sie erstmals Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Vorher können Sie für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs verlangen.
2. Wann darf der Arbeitgeber Ihren Urlaub ablehnen?
Grundsätzlich gilt: Sie als Arbeitnehmer haben das Recht, Ihre Urlaubswünsche zu äußern. Der Arbeitgeber muss diese berücksichtigen. Eine Ablehnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Gesetz nennt hier „dringende betriebliche Gründe" oder soziale Gesichtspunkte, die einer Urlaubsgewährung entgegenstehen.
Dringende betriebliche Gründe liegen vor, wenn Ihre Abwesenheit den Betriebsablauf erheblich stören würde. Das kann der Fall sein, wenn mehrere Kollegen gleichzeitig im Urlaub sind oder wenn Sie über spezielles Fachwissen verfügen, das gerade dringend benötigt wird. Eine allgemeine Arbeitsbelastung oder Personalmangel reichen jedoch nicht aus, um Ihren Urlaub zu verweigern.
Soziale Gesichtspunkte betreffen andere Arbeitnehmer, die vorrangig Urlaub nehmen müssen. Dazu gehören beispielsweise Eltern schulpflichtiger Kinder während der Ferienzeit. Wenn Ihr Kollege aufgrund solcher Gründe Vorrang hat, kann Ihr Urlaubsantrag zurückgestellt werden.
Gemeinsam setzen wir Ihren Urlaub durch!
Eine pauschale oder willkürliche Ablehnung ist nicht zulässig. Wenn Ihr Arbeitgeber den Urlaub ablehnt, muss er Ihnen die Gründe konkret darlegen können.
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Ihre individuelle Situation, berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen engagiert – damit Sie die beste Lösung finden.
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3. Was tun, wenn der Arbeitgeber den Urlaub verweigert?
Wenn Ihr Urlaub abgelehnt wurde, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Fragen Sie nach den konkreten Gründen und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft lassen sich alternative Urlaubszeiträume finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.
Bleibt Ihr Arbeitgeber bei der Ablehnung, sollten Sie Ihren Urlaubsantrag schriftlich wiederholen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Bewilligung. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Diese Unterlagen sind wichtig, falls Sie später rechtliche Schritte einleiten müssen.
Reagiert Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht oder lehnt er den Urlaub erneut ohne nachvollziehbare Gründe ab, können Sie Ihren Urlaubsanspruch einfordern. Hier empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Urlaubsanspruch Anwalt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist und welche Schritte Sie unternehmen können.
Vom eigenmächtigen Urlaubsantritt ist dringend abzuraten. Nehmen Sie ohne Genehmigung Urlaub, riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Selbst wenn die Urlaubsverweigerung unrechtmäßig war, rechtfertigt das nicht das eigenmächtige Fernbleiben von der Arbeit.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? In meinem Beitrag zum Thema erhalten Sie wertvolle Tipps.
4. Urlaubsanspruch durchsetzen: Der Weg zum Arbeitsgericht
Wenn alle außergerichtlichen Lösungsversuche gescheitert sind, bleibt Ihnen die Möglichkeit einer Urlaubsklage am Arbeitsgericht. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Feststellungsverfahren. Das Gericht prüft, ob Ihnen der Urlaub tatsächlich zusteht und ob die Ablehnung durch den Arbeitgeber rechtmäßig war.
Vor einer Klage findet in der Regel ein Gütetermin statt. Hier wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Viele Fälle werden bereits in diesem Stadium beigelegt. Kommt keine Einigung zustande, folgt die mündliche Verhandlung.
Ein wichtiger Vorteil: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Das Kostenrisiko ist somit überschaubar. Dennoch sollten Sie vor einer Urlaubsklage Arbeitsgericht eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Sie optimal vertreten.
Die Erfolgsaussichten sind oft gut, wenn die betrieblichen Gründe für die Ablehnung nicht nachvollziehbar sind oder wenn Ihr Arbeitgeber gar nicht auf Ihren Antrag reagiert hat.
5. Verfallfristen: Wann verfällt mein Urlaubsanspruch?
Ein häufiges Streitthema sind Verfallfristen beim Urlaub.Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Das regelt § 7 des Bundesurlaubsgesetzes. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur ausnahmsweise möglich.
Der Urlaub kann in das Folgejahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Dann muss er in den ersten drei Monaten des neuen Jahres, also bis zum 31. März, genommen werden. Danach verfällt er.
Wichtig: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Position der Arbeitnehmer gestärkt. Der Arbeitgeber muss Sie aktiv auffordern, Ihren Urlaub zu nehmen. Er muss Sie auch deutlich auf den drohenden Verfall hinweisen. Unterlässt er das, verfällt Ihr Urlaub nicht automatisch. Diese Urlaubsrechte Arbeitnehmer wurden durch mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gefestigt.
Wenn Sie also noch Resturlaub haben und Ihr Arbeitgeber Sie nie aufgefordert hat, diesen zu nehmen, können Sie ihn möglicherweise noch geltend machen – auch Jahre später.
6. Urlaub und Krankheit: Ihre Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit
Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, muss das nicht zu Ihren Lasten gehen. Die Krankheitstage werden nicht auf Ihren Urlaub angerechnet, wenn Sie die Erkrankung ordnungsgemäß nachweisen. Dafür müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.
Auch wenn Sie bereits vor dem geplanten Urlaub erkranken, haben Sie Ansprüche: Die Urlaubstage, die in die Zeit der Arbeitsunfähigkeit fallen, verfallen nicht. Sie können diese Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Bei längerer Krankheit gilt: Urlaubsansprüche verjähren nicht sofort. Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Urlaub nicht nehmen konnten, bleiben die Ansprüche zunächst bestehen. Nach der aktuellen Rechtsprechung können Urlaubsansprüche bei langanhaltender Krankheit bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen bleiben.
7. Urlaubsabgeltung und Urlaub bei Kündigung
Endet Ihr Arbeitsverhältnis und Sie haben noch Resturlaub, steht Ihnen eine Urlaubsabgeltung zu. Der Arbeitgeber muss Ihnen die nicht genommenen Urlaubstage finanziell ausgleichen. Das gilt sowohl bei einer Kündigung durch Sie als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Die Berechnung ist einfach: Sie erhalten für jeden nicht genommenen Urlaubstag Ihr reguläres Tagesentgelt. Bei einem Monatsgehalt teilen Sie dieses durch die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Monat.
Scheiden Sie beispielsweise zum 30.06. aus dem Unternehmen aus, steht Ihnen mindestens die Hälfte des Jahresurlaubs zu. Haben Sie vertraglich 30 Tage Urlaub im Jahr, können Sie 15 Tage beanspruchen. Haben Sie bereits Urlaub genommen, wird dieser natürlich angerechnet. Restliche Tage müssen abgegolten werden, wenn Sie diese nicht mehr nehmen können.
Vorsicht: Manche Arbeitgeber versuchen, den Resturlaub zu verrechnen oder die Auszahlung zu verweigern. Das ist nicht zulässig.
In der Urlaubsplanung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich abstimmen. Dabei sind die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Gibt es Konflikte, weil mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen möchten, müssen soziale Gesichtspunkte beachtet werden.
Vorrang haben in der Regel:
Eltern schulpflichtiger Kinder während der Schulferien
Arbeitnehmer mit Kindern im Kindergartenalter während der Schließzeiten
Ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer in klimatisch günstigen Zeiten
Arbeitnehmer, deren Partner ebenfalls an bestimmte Urlaubszeiten gebunden ist
Diese Kriterien müssen abgewogen werden. Es gibt keine starre Rangfolge. Ihr Arbeitgeber muss eine faire Entscheidung treffen, die alle Interessen berücksichtigt.
Tipp: Planen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig und kommunizieren Sie Ihre Wünsche frühzeitig. Das erhöht Ihre Chancen, den gewünschten Zeitraum zu bekommen.
9. Kann mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehmen muss?
Ihr Arbeitgeber kann nicht einseitig bestimmen, wann Sie Urlaub nehmen müssen. Der Urlaubszeitpunkt soll einvernehmlich festgelegt werden. Ihre Wünsche sind dabei vorrangig zu berücksichtigen.
Eine Ausnahme gilt für Betriebsferien. Wenn der gesamte Betrieb oder eine Abteilung für einen bestimmten Zeitraum schließt, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Zeit als Urlaub vorschreiben. Dies muss jedoch rechtzeitig angekündigt werden. Zudem darf nicht Ihr gesamter Jahresurlaub für Betriebsferien verwendet werden. Ein Teil muss Ihnen zur freien Verfügung bleiben.
Außerhalb von Betriebsferien ist eine einseitige Anordnung von Urlaub nur in Ausnahmefällen möglich. Etwa wenn Sie trotz wiederholter Aufforderung Ihren Urlaub nicht beantragt haben und das Urlaubsjahr zu Ende geht.
10. Urlaubsanspruch durchsetzen: So geht's!
Ihr Urlaubsanspruch ist ein wichtiges Recht. Lassen Sie sich nicht davon abbringen, dieses einzufordern. Wenn Ihr Arbeitgeber den Urlaub verweigert durch Arbeitgeber ohne nachvollziehbare Gründe, sollten Sie sich wehren.
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Urlaubstage einzuklagen oder außergerichtliche Lösungen zu erreichen. Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine Strategie, um Ihren Urlaubsanspruch durchsetzen zu können.
Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Oft lassen sich Konflikte durch ein kompetentes Anwaltsschreiben bereits im Vorfeld klären. Sollte eine Urlaubsklage Arbeitsgericht notwendig werden, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihren wohlverdienten Urlaub nehmen können.
Gesetzlicher Anspruch: Ihnen stehen mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr zu (bei einer 5-Tage-Woche).
Ablehnung nur bei triftigen Gründen: Ihr Arbeitgeber darf Ihren Urlaub nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder sozialen Gesichtspunkten ablehnen.
Verfallfristen beachten: Urlaub muss grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden. Bei fehlender Aufforderung durch den Arbeitgeber kann er jedoch über Jahre bestehen bleiben.
Krankheit schützt Urlaub: Werden Sie im Urlaub krank, werden diese Tage nicht auf Ihren Urlaub angerechnet.
Urlaubsabgeltung bei Beendigung: Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Kein eigenmächtiger Urlaubsantritt: Nehmen Sie nie ohne Genehmigung Urlaub, da dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Urlaubsanspruch durchsetzen mit Rechtsbeistand: Bei hartnäckiger Urlaubsverweigerung kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Ansprüche durchsetzen.
12. FAQ
Kann ich meinen Urlaub einklagen, wenn mein Arbeitgeber ihn verweigert?
Ja, Sie können Ihren Urlaubsanspruch rechtlich geltend machen und vor dem Arbeitsgericht einklagen. Voraussetzung ist, dass die Ablehnung durch Ihren Arbeitgeber nicht auf dringenden betrieblichen Gründen beruht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie im Verfahren vertreten.
Was passiert, wenn ich eigenmächtig in den Urlaub gehe?
Eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Genehmigung kann zu einer Abmahnung wegen Urlaub oder sogar zu einer Kündigung führen. Selbst wenn die Urlaubsverweigerung unrechtmäßig war, berechtigt Sie das nicht, einfach fernzubleiben. Der richtige Weg ist immer die rechtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich zum 30.06. kündige?
Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Jahresmitte steht Ihnen mindestens die Hälfte Ihres Jahresurlaubs zu. Haben Sie vertraglich 30 Tage, sind das 15 Tage. Bereits genommener Urlaub wird angerechnet. Restliche Urlaubstage müssen als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.
Verfällt mein Urlaub automatisch zum Jahresende?
Nein, nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss Sie aktiv auffordern, Ihren Urlaub zu nehmen und deutlich auf den Verfall hinweisen. Tut er das nicht, bleiben Ihre Urlaubsansprüche bestehen – unter Umständen über mehrere Jahre hinweg.
Darf mein Arbeitgeber mir Betriebsferien als Urlaub vorschreiben?
Ja, bei Betriebsferien darf Ihr Arbeitgeber Ihnen vorschreiben, wann Sie Urlaub nehmen müssen. Allerdings darf nicht Ihr gesamter Jahresurlaub für Betriebsferien verbraucht werden. Ein Teil muss Ihnen zur freien Verfügung bleiben.
Kann ich meinen Resturlaub verrechnen lassen, wenn ich zu viel Urlaub genommen habe?
Haben Sie mehr Urlaub genommen als Ihnen zustand, kann Ihr Arbeitgeber dies grundsätzlich mit Ihrem Gehalt verrechnen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Überschreitung verschuldet haben und Ihr Arbeitgeber nicht zugestimmt hatte. Bei strittigen Fällen sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in Passau und Umgebung.