Räumungsklage durchsetzen: 8 Hinweise für Vermieter

Als Vermieter möchten Sie, dass Ihre Immobilie gut behandelt wird und die Miete pünktlich fließt. Doch manchmal läuft es anders: Der Mieter zahlt nicht mehr, ignoriert die Kündigung oder verweigert schlichtweg den Auszug. In solchen Momenten fühlen Sie sich vielleicht hilflos. Schließlich ist es Ihr Eigentum, aber Sie kommen nicht an Ihre Wohnung heran.

Räumungsklage durchsetzen
Sie sind Vermieter und wollen eine Räumungsklage erfolgreich durchsetzen? Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf: info@steininger-kanzlei.de oder 0911 13387160.

Genau hier kommt die Räumungsklage ins Spiel. Sie ist das rechtliche Mittel, mit dem Sie als Vermieter die Herausgabe Ihrer Immobilie durchsetzen können.

Doch der Weg dahin ist oft komplizierter als gedacht. Formfehler, verpasste Fristen oder eine unzureichende Dokumentation können das Verfahren erheblich verzögern oder sogar scheitern lassen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Räumungsklage als Vermieter Schritt für Schritt erfolgreich durchsetzen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann und wie ich Ihnen als Fachanwalt für Mietrecht helfen kann.

1. Was ist eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Sie als Vermieter die Herausgabe Ihrer Immobilie durchsetzen. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht oder die Wohnung unberechtigt weiter nutzt.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 546 BGB, der besagt, dass der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

2. Wann ist eine Räumungsklage notwendig?

Eine Räumungsklage wird für Vermieter dann notwendig, wenn:

  • der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht
  • erhebliche Mietrückstände bestehen und der Mieter auch nach fristloser Kündigung bleibt
  • eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde, der Mieter aber nicht reagiert
  • der Mieter die Wohnung unberechtigt weiter nutzt oder Dritte einziehen lässt

Wichtig ist dabei: Ohne rechtskräftiges Räumungsurteil dürfen Sie als Vermieter die Wohnung nicht eigenmächtig räumen lassen. Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig und könnte zu Schadensersatzansprüchen führen. Stattdessen müssen Sie den offiziellen Weg über das Gericht gehen.

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3. Voraussetzungen für eine Räumungsklage

Bevor Sie eine Räumungsklage einreichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls läuft Ihre Klage ins Leere. Prüfen Sie daher genau, ob alle rechtlichen Anforderungen vorliegen.

1. Wirksame Kündigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis muss wirksam beendet sein. Das bedeutet konkret:

  • Sie haben eine ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen
  • Die Kündigung erfolgte schriftlich
  • Sie haben die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten
  • Der Kündigungsgrund ist rechtlich zulässig (z. B. Eigenbedarf, Mietrückstand, Pflichtverletzung)

Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzug müssen Sie zudem beachten: Der Rückstand muss erheblich sein – in der Regel mehr als eine Monatsmiete. 

2. Ablauf der Kündigungsfrist

Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist dürfen Sie als Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Die Fristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses:

  • bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • über 5 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Bei fristloser Kündigung entfallen diese Fristen zwar – das Mietverhältnis endet sofort. Dennoch muss der Mieter eine angemessene Zeit zum Auszug erhalten.

3. Mieter nutzt die Wohnung weiterhin

Die Klage ist nur zulässig, wenn der Mieter die Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist noch immer bewohnt oder anderweitig nutzt. Hat er bereits ausgezogen und die Schlüssel zurückgegeben, erübrigt sich die Räumungsklage natürlich.

4. Ablauf einer Räumungsklage vor dem Amtsgericht

Der Weg zur erfolgreichen Räumung führt über das zuständige Amtsgericht. Der Ablauf der Räumungsklage gliedert sich in mehrere klar definierte Schritte. Wenn Sie diese kennen, können Sie den Prozess besser einschätzen.

Schritt 1: Klage einreichen

Sie reichen die Räumungsklage beim Amtsgericht am Ort der Immobilie ein. Die Klage muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Parteien (Vermieter und Mieter)
  • Genaue Bezeichnung der Mietsache (Adresse, Lage)
  • Darstellung des Sachverhalts
  • Rechtliche Begründung (wirksame Kündigung, Kündigungsgrund)
  • Klageantrag (Verurteilung zur Räumung und Herausgabe)

Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei: Mietvertrag, Kündigungsschreiben, Nachweise über Zustellung, Mahnungen, Kontoauszüge bei Zahlungsverzug. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto reibungsloser läuft das Verfahren ab.

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Schritt 2: Gerichtstermin

Das Gericht setzt einen Gerichtstermin an, beginnend mit der obligatorischen Güteverhandlung. Ziel ist es dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft wird hier eine Räumungsvereinbarung geschlossen – etwa mit einer verlängerten Räumungsfrist oder Ratenzahlungen für offene Forderungen. Wird keine Einigung erzielt, leitet das Gericht noch im selben Termin in das streitige Verfahren ein. Die Sach- und Rechtslage werden erörtert und Anträge gestellt. Je nach Beweisangeboten wird ein weiterer Termin zur Beweisaufnahme anberaumt.

Schritt 3: Urteil

Nach der mündlichen Verhandlung erlässt das Gericht ein Urteil. Gibt es Ihrer Klage statt, wird der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Urteil ist in der Regel sofort vollstreckbar – auch wenn der Mieter Berufung einlegt.

5. Beweissicherung und Dokumentation: Was Sie unbedingt sammeln sollten

Eine erfolgreiche Räumungsklage steht und fällt mit der richtigen Dokumentation. Sammeln Sie von Anfang an alle relevanten Beweise. Das erspart Ihnen später viel Ärger und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Wichtige Unterlagen und Nachweise:

  • Mietvertrag: Grundlage des Mietverhältnisses
  • Kündigungsschreiben: Mit Nachweis der Zustellung (Einschreiben mit Rückschein oder Zustellungsurkunde)
  • Mahnungen: Bei Zahlungsverzug alle Mahnschreiben aufbewahren
  • Kontoauszüge: Nachweis über ausbleibende Mietzahlungen
  • Korrespondenz: Alle Schreiben zwischen Ihnen und dem Mieter
  • Fotos und Protokolle: Bei Beschädigungen oder Störungen des Hausfriedens
  • Zeugenaussagen: Nachbarn oder Hausmeister können wichtige Zeugen sein

Je lückenloser Ihre Dokumentation, desto schneller und erfolgreicher verläuft das Verfahren. Gerade bei Mietrückständen ist eine saubere Buchführung entscheidend.

6. Umgang mit Widerstand des Mieters

Nicht jeder Mieter akzeptiert die Kündigung widerstandslos. Manche wehren sich aktiv – sei es durch juristische Einwände oder durch Verzögerungstaktiken. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Häufige Einwände des Mieters:

  • Unwirksamkeit der Kündigung: Der Mieter bestreitet, dass die Kündigung formell oder inhaltlich korrekt war.
  • Härtefallregelung: Der Mieter beruft sich auf § 574 BGB und macht geltend, dass ihm der Auszug aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.
  • Bestreiten des Kündigungsgrunds: Bei Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen kann der Mieter die Tatsachen anzweifeln.
  • Aufrechnungseinrede: Der Mieter rechnet angebliche Gegenforderungen gegen die Miete auf – etwa wegen nicht behobener Mängel.

Als Vermieter müssen Sie in solchen Fällen Ruhe bewahren und Ihre Argumente sauber darlegen!

 

Als erfahrener Anwalt für Räumungsklagen helfe ich Ihnen dabei, die Einwände zu entkräften und Ihre Position zu stärken.

Gerade im Mietrecht gilt: Wer gut vorbereitet ist, setzt sich durch. Nehmen Sie gerne Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

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Praxisbeispiel: Schnelle Räumung bei Gewerberaummiete

Ein Unternehmer in Nürnberg hatte eine Gewerbeeinheit vermietet. Der Mieter geriet in finanzielle Schwierigkeiten und zahlte über Monate keine Miete mehr. Trotz fristloser Kündigung nutzte er die Räume einfach weiter.

Der Vermieter schaltete einen Fachanwalt für Mietrecht ein. Dieser reichte umgehend eine Räumungsklage ein und legte alle erforderlichen Nachweise vor: Mietvertrag, Mahnungen, Kontoauszüge. Da der Mieter im Gütetermin nicht erschien und auch keine Verteidigung vortrug, erließ das Gericht nach nur zwei Monaten ein Räumungsurteil. Wenige Wochen später erfolgte die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. Der Vermieter konnte die Gewerbeeinheit anschließend neu vermieten.

Dieses Beispiel zeigt deutlich: Wenn Sie konsequent handeln und die richtigen Schritte einleiten, können Sie Ihre Immobilie auch bei hartnäckigem Widerstand zurückbekommen.

7. Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher

Hat das Gericht Ihrer Klage stattgegeben und liegt ein vollstreckbares Räumungsurteil vor, können Sie die Zwangsräumung beantragen. Diese wird dann vom Gerichtsvollzieher durchgeführt. Für viele Vermieter ist dies der letzte notwendige Schritt, um den Mieter räumen zu lassen. Ablauf der Zwangsräumung:

  1. Räumungstitel: Das Urteil wird dem Mieter zugestellt und ist vollstreckbar.
  2. Räumungsauftrag: Sie beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der Räumung.
  3. Räumungstermin: Der Gerichtsvollzieher setzt einen Termin fest und kündigt diesen dem Mieter an.
  4. Durchführung: Am Räumungstag öffnet der Gerichtsvollzieher notfalls mit einem Schlüsseldienst die Wohnung. Alle Gegenstände werden entweder dem Mieter übergeben oder eingelagert.
  5. Übergabe: Nach der Räumung erhalten Sie die Schlüssel zurück und haben wieder die volle Verfügungsgewalt über Ihre Immobilie.

Berliner Räumung: Eine schnellere Alternative

Bei der sogenannten Berliner Räumung können Sie die Gegenstände des Mieters auf dessen Kosten einlagern lassen. Der Vorteil dabei: Sie müssen nicht warten, bis der Mieter seine Sachen abholt. Die Kosten für die Lagerung können Sie später vom Mieter zurückfordern. Gerade wenn Sie die Wohnung schnell wieder vermieten möchten, ist diese Variante sinnvoll.

8. Kosten einer Räumungsklage: Wer zahlt was?

Die Kosten einer Räumungsklage setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Streitwert, der meist einer Jahresmiete entspricht. Viele Vermieter fragen sich nun: Was kommt konkret auf mich zu?

Typische Kostenposten

  • Gerichtskosten: Je nach Streitwert zwischen 300 und 1.500 Euro
  • Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ebenfalls abhängig vom Streitwert
  • Kosten der Zwangsräumung: Gerichtsvollzieher, Schlüsseldienst, Transport und Lagerung – oft mehrere Tausend Euro

Gewinnen Sie den Prozess, muss der Mieter grundsätzlich die Kosten tragen. Ist der Mieter jedoch zahlungsunfähig, bleiben Sie zunächst auf den Kosten sitzen. Langfristig können Sie zwar versuchen, die Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben – das ist aber oft schwierig.

Rechtsschutzversicherung

Prüfen Sie vorher unbedingt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Räumungsklage übernimmt. Viele Vermieterrechtsschutzversicherungen decken solche Verfahren ab. Das kann Ihnen erhebliche Kosten ersparen.

9. Wie hilft Ihnen ein Fachanwalt für Mietrecht?

Eine Räumungsklage ist rechtlich anspruchsvoll. Schon kleine Fehler können das Verfahren verzögern oder zum Scheitern bringen. Als Fachanwalt für Mietrecht unterstütze ich Sie in jeder Phase – damit Sie Ihre Rechte als Vermieter erfolgreich durchsetzen.

  1. Prüfung der Erfolgsaussichten: Ich analysiere Ihren Fall genau und bewerte die Chancen realistisch.
  2. Erstellung der Klageschrift: Ich formuliere die Klage rechtssicher und reiche alle erforderlichen Unterlagen ein.
  3. Vertretung vor Gericht: Ich vertrete Ihre Interessen in der Verhandlung.
  4. Durchsetzung des Urteils: Ich kümmere mich um die Vollstreckung und koordiniere die Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher.
  5. Außergerichtliche Lösungen: Oft lässt sich durch geschickte Verhandlung eine schnellere und kostengünstigere Einigung erzielen.

Als Ihr Anwalt für Räumungsklagen stehe ich Ihnen mit Klarheit, Erfahrung und Nachdruck zur Seite!

Sie möchten eine Räumungsklage einreichen oder haben Fragen zu Ihrem Fall? Kontaktieren Sie mich gerne. Ich, Klaus Steininger, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, berate Sie kompetent und entwickle mit Ihnen die beste Strategie für Ihre Situation.

Nutzen Sie meine Erfahrung im Mietrecht, um Ihre Vermieterrechte erfolgreich durchzusetzen.

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10. Fazit

  • Die Räumungsklage ist das rechtliche Mittel, um die Herausgabe Ihrer Immobilie durchzusetzen, wenn der Mieter nicht auszieht
  • Voraussetzungen für eine Räumungsklage sind eine wirksame Kündigung und der Ablauf der Kündigungsfrist
  • Dokumentation ist entscheidend: Sammeln Sie alle Beweise von Anfang an – das erleichtert den Ablauf der Räumungsklage erheblich
  • Das Verfahren läuft über das Amtsgericht am Ort der Immobilie 
  • Bei Widerstand des Mieters helfen juristische Expertise und saubere Beweisführung
  • Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher ist der letzte Schritt, um den Mieter räumen zu lassen
  • Die Kosten einer Räumungsklage trägt bei erfolgreichem Verfahren der unterliegende Mieter
  • Anwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgschancen erheblich und vermeidet kostspielige Fehler

11. FAQ

  1. Was ist eine Räumungsklage?

    Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem der Vermieter die Herausgabe der Mietsache durchsetzt, wenn der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Sie ist das rechtliche Mittel, um Ihre Rechte als Vermieter durchzusetzen.

  2. Wie lange dauert eine Räumungsklage?

    Die Dauer einer Räumungsklage variiert je nach Gericht und Komplexität des Falls. In der Regel dauert der Ablauf zwischen drei und sechs Monaten bis zum Urteil. Die anschließende Zwangsräumung kann weitere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

  3. Was kostet eine Räumungsklage für Vermieter?

    Die Kosten einer Räumungsklage setzen sich aus Gerichtskosten (300 bis 1.500 Euro) und Anwaltskosten zusammen. Hinzu kommen die Kosten der Zwangsräumung. Bei erfolgreichem Verfahren muss der Mieter diese Kosten tragen.

  4. Kann ich die Wohnung selbst räumen lassen?

    Nein. Eine eigenmächtige Räumung ohne rechtskräftiges Urteil ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Sie benötigen zwingend einen Räumungstitel und müssen den Mieter durch den Gerichtsvollzieher räumen lassen.

  5. Was sind die Voraussetzungen für eine Räumungsklage?

    Die wichtigsten Voraussetzungen sind: eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses, Ablauf der Kündigungsfrist und die fortgesetzte Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Ohne diese Voraussetzungen hat die Klage keine Erfolgsaussicht.

  6. Wann kann sich der Mieter erfolgreich gegen eine Räumungsklage wehren?

    Der Mieter kann sich wehren, wenn die Kündigung unwirksam war, ein Härtefall vorliegt oder die Kündigungsgründe nicht zutreffen. Auch Formfehler bei der Kündigung können dazu führen, dass die Räumungsklage abgewiesen wird.

  7. Wie hilft mir ein Fachanwalt für Mietrecht bei einer Räumungsklage?

    Ein Fachanwalt prüft die Erfolgsaussichten, erstellt die Klageschrift rechtssicher, vertritt Sie vor Gericht und koordiniert die Zwangsräumung. Anwaltliche Unterstützung bei Räumungsklagen erhöht die Erfolgschancen erheblich und vermeidet teure Fehler.

Bildquellennachweis: Elnur I Canva.com

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Rechtsanwalt Klaus Steininger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in  Passau und Umgebung.

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