Streit innerhalb der Eigentümergemeinschaft vermeiden und lösen

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist automatisch Teil einer Gemeinschaft. Das bringt viele Vorteile, aber auch Konfliktpotenzial. Denn in einer Eigentümergemeinschaft treffen unterschiedliche Interessen, Vorstellungen und Persönlichkeiten aufeinander.

Streit in der Eigentümergemeinschaft
Sie haben Streit in der Eigentümergemeinschaft oder wollen diesen vermeiden? Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf: info@steininger-kanzlei.de oder 0911 13387160.

Mal geht es um die Frage, wer für einen Wasserschaden zahlt. Mal wird ein Beschluss auf der Eigentümerversammlung gefasst, den Sie für falsch halten. Und manchmal stimmt einfach die Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung nicht.

Solche Konflikte sind belastend, emotional wie finanziell. Die gute Nachricht: Viele Streitigkeiten lassen sich lösen, wenn man die eigenen Rechte kennt und frühzeitig handelt.

Dieser Beitrag erklärt, welche Konflikte in der WEG typisch sind, wie Streit in der Eigentümergemeinschaft entsteht, welche Rechte Sie als Eigentümer haben und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

1. Typische Konflikte und Gründe für Streit in der Eigentümergemeinschaft

In einer WEG leben und wirtschaften Menschen gemeinsam, oft jahrzehntelang. Da ist es kaum verwunderlich, dass Meinungsverschiedenheiten entstehen. Die häufigsten Streitpunkte sind:

  • Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer stimmt gegen eine Maßnahme, die trotzdem mit Mehrheit beschlossen wird. Oder ein Beschluss ist formal fehlerhaft und damit möglicherweise unwirksam.
  • Kostenverteilung: Wer zahlt für die Sanierung des Dachs? Wer trägt die Kosten für die Reparatur der Heizungsanlage? Unterschiedliche Auffassungen zur Kostenverteilung sind ein häufiger Streitauslöser.
  • Hausordnung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums: Lärmbelästigung, falsch abgestellte Fahrräder, Streit um Parkplätze oder die Nutzung des Gemeinschaftsgartens, all das führt regelmäßig zu Konflikten.
  • Sondernutzungsrechte: Manche Eigentümer haben das Recht, bestimmte Gemeinschaftsflächen allein zu nutzen, etwa einen Stellplatz oder einen Gartenanteil. Diese Rechte sind nicht immer klar geregelt und führen zu Auseinandersetzungen.
  • Streit mit der Hausverwaltung: Die Verwaltung handelt nicht im Interesse der Gemeinschaft, erstellt keine ordnungsgemäßen Abrechnungen oder reagiert nicht auf berechtigte Anfragen.

2. Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum: Wer ist wofür zuständig?

Eine grundlegende Frage in jeder WEG lautet: Was gehört zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum? Die Antwort entscheidet darüber, wer für die Instandhaltung und Kosten verantwortlich ist.

Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören typischerweise das Dach, das Treppenhaus, die Außenfassade, tragende Wände und die gemeinsam genutzte Heizungsanlage.

Sondereigentum sind die einzelnen Wohnungen sowie Räume, die laut Teilungserklärung dem einzelnen Eigentümer allein gehören, etwa ein Kellerabteil oder eine Garage.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Teilungserklärung. Sie ist das zentrale Dokument jeder WEG und sollte im Streitfall immer als erstes geprüft werden. Viele Konflikte entstehen, weil die Zuständigkeiten unklar sind oder unterschiedlich ausgelegt werden.

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3. Rechte der Eigentümer bei fehlerhaften Beschlüssen

Auf der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums getroffen. Diese Beschlüsse sind für alle Eigentümer bindend, auch für diejenigen, die dagegen gestimmt haben.

Doch nicht jeder Beschluss ist rechtlich wirksam. Ein Beschluss kann fehlerhaft und damit anfechtbar sein, wenn er gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstößt, wenn er die Rechte einzelner Eigentümer verletzt oder wenn er nicht ordnungsgemäß einberufen oder durchgeführt wurde.

Von anfechtbaren Beschlüssen zu unterscheiden sind sogenannte nichtige Beschlüsse. Diese sind von Anfang an unwirksam, ohne dass es einer Klage bedarf. Das ist etwa der Fall, wenn der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz für eine Entscheidung vollständig fehlt.

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Als Eigentümer haben Sie das Recht, fehlerhafte Beschlüsse gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei ist jedoch Eile geboten, denn die gesetzliche Anfechtungsfrist ist kurz.

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4. Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten: So geht es

Anfechtungsfrist: Nur einen Monat Zeit

Möchten Sie einen Beschluss anfechten, müssen Sie schnell handeln. Die Frist beträgt nur einen Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Versäumen Sie diese Frist, wird der Beschluss bestandskräftig, auch wenn er fehlerhaft war.

Wichtig: Seit der WEG-Reform 2020 ist die Anfechtungsklage zwingend gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen die einzelnen Miteigentümer (§ 44 Abs. 2 WEG).

Ein Fehler bei der Parteibezeichnung kann dazu führen, dass die Anfechtungsfrist versäumt wird und die Klage scheitert. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Immobilie.

Nichtige Beschlüsse: Ohne Frist angreifbar

Nichtige Beschlüsse sind von Anfang an unwirksam. Eine Klage ist formal nicht zwingend erforderlich, in der Praxis aber oft geboten. Denn ein nichtiger Beschluss kann ohne gerichtliche Entscheidung faktisch vollzogen werden. Zudem schließt eine rechtskräftige Abweisung einer Anfechtungsklage nach § 48 Abs. 4 WEG die spätere Berufung auf die Nichtigkeit aus. Eine frühzeitige anwaltliche Klärung ist daher auch bei nichtigen Beschlüssen empfehlenswert.

Wann lohnt sich eine Anfechtung?

Eine Beschlussanfechtung ist sinnvoll, wenn Sie durch einen Beschluss finanziell oder rechtlich benachteiligt werden und der Beschluss nachweislich fehlerhaft ist. Die Erfolgsaussichten sollten vorab von einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht geprüft werden.

5. Ansprüche gegen die Hausverwaltung

Die Hausverwaltung hat eine wichtige Funktion. Sie kümmert sich um die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, führt die Eigentümerversammlung durch und erstellt die Jahresabrechnung. Kommt sie diesen Pflichten nicht ordnungsgemäß nach, haben die Eigentümer Ansprüche gegen sie.

Typische Pflichtverletzungen der Verwaltung sind fehlerhafte oder intransparente Jahresabrechnungen, unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, die Nichtdurchführung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie fehlende oder unvollständige Unterlagen.

In solchen Fällen können Eigentümer Schadensersatz geltend machen oder die Abberufung des Verwalters betreiben. Zu beachten ist dabei: Bei einem befristeten Verwaltervertrag ist eine vorzeitige Abberufung nur aus wichtigem Grund möglich. Da viele Verwalterverträge befristet sind, sollte die Rechtslage vorab anwaltlich geprüft werden.

6. Konflikte mit Miteigentümern lösen

Nicht immer ist die Verwaltung das Problem. Oft streiten sich Eigentümer untereinander, etwa über die Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Lärmbelästigung oder bauliche Veränderungen, die ein Eigentümer ohne Zustimmung vorgenommen hat.

Grundsätzlich gilt: Jeder Eigentümer muss sich so verhalten, dass anderen Eigentümern kein Nachteil entsteht. Wer gegen diese Pflicht verstößt, kann zur Unterlassung oder zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Viele Konflikte lassen sich durch ein klärendes Gespräch oder eine Einigung auf der Eigentümerversammlung lösen. Wenn das nicht gelingt, ist anwaltliche Unterstützung der nächste sinnvolle Schritt, bevor der Streit weiter eskaliert.

7. Praxisfall: Beschlussanfechtung erfolgreich durchgesetzt

Ein Eigentümer in Nürnberg wurde auf der Eigentümerversammlung überstimmt. Die Mehrheit beschloss eine aufwendige Sanierung des Gemeinschaftsgartens, obwohl weder ein Kostenvoranschlag vorlag noch die Notwendigkeit der Maßnahme erkennbar war. Der betroffene Eigentümer war überzeugt: Dieser Beschluss entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

Mit anwaltlicher Unterstützung wurde fristgerecht Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eingereicht. Das Gericht gab dem Eigentümer recht. Der Beschluss war anfechtbar, weil er ohne ausreichende Informationsgrundlage gefasst wurde. Die Sanierung wurde gestoppt und die Eigentümergemeinschaft musste erneut beraten.

Dieses Beispiel zeigt: Auch als Minderheitseigentümer sind Sie nicht schutzlos. Das Gesetz schützt Ihre Rechte, wenn Sie sie rechtzeitig und korrekt geltend machen.

8. Anwaltliche Unterstützung bei WEG-Streit in Nürnberg

WEG-Streitigkeiten sind oft technisch und rechtlich komplex. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Nürnberg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte als Eigentümer zu kennen und durchzusetzen, fehlerhafte Beschlüsse fristgerecht und korrekt anzufechten, Ansprüche gegen Verwalter oder Miteigentümer geltend zu machen und Konflikte möglichst einvernehmlich sowie effizient zu lösen.

Haben Sie Fragen zu einem Streit in der Eigentümergemeinschaft?

Ich, Klaus Steininger, berate Sie persönlich, klar, direkt und auf Augenhöhe. Meine Kanzlei befindet sich in der Nürnberger Innenstadt. Ich bin jedoch auch überregional tätig, insbesondere für Mandanten im Raum Passau. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit einer telefonischen oder digitalen Beratung.

Kontaktieren Sie mich für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation.

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9. Fazit

  • Konflikte in der Eigentümergemeinschaft entstehen häufig bei Beschlüssen, Kosten, Hausordnung und der Hausverwaltung.
  • Die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum ist entscheidend für die Frage der Zuständigkeit.
  • Fehlerhafte Beschlüsse können angefochten werden. Die Frist beträgt nur einen Monat. Die Klage ist zwingend gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer.
  • Nichtige Beschlüsse sind ohne Frist angreifbar, sollten aber ebenfalls gerichtlich geklärt werden.
  • Eine vorzeitige Abberufung des Verwalters bei befristetem Vertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich.
  • Konflikte mit Miteigentümern sollten frühzeitig adressiert werden, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
  • Anwaltliche Beratung sichert Ihre Rechte und verhindert teure Fehler.

10. FAQ

  1. Wann kann ein Beschluss der Eigentümerversammlung angefochten werden?

    Wann kann ein Beschluss der Eigentümerversammlung angefochten werden? Ein Beschluss kann angefochten werden, wenn er gegen das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung oder die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt. Voraussetzung ist die Einhaltung der einmonatigen Anfechtungsfrist.

  2. Wie lange ist die Frist zur Beschlussanfechtung?

    Die Frist beträgt einen Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Sie müssen innerhalb dieser Frist Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, sonst wird der Beschluss bestandskräftig. Wichtig: Die Klage muss gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet werden, nicht gegen einzelne Miteigentümer.

  3. Wann ist ein WEG-Beschluss nichtig?

    Ein Beschluss ist nichtig, wenn der Eigentümerversammlung für die betreffende Entscheidung die Beschlusskompetenz vollständig fehlt oder wenn zwingendes Recht verletzt wird. Bloße Mängel bei der Ausübung einer vorhandenen Kompetenz führen dagegen in der Regel nur zur Anfechtbarkeit. Auch nichtige Beschlüsse sollten gerichtlich geklärt werden, da sie ohne Entscheidung faktisch vollzogen werden können.

  4. Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer gegen die Hausverwaltung?

    Bei Pflichtverletzungen können Sie Schadensersatz fordern und die Abberufung des Verwalters betreiben. Bei befristeten Verwalterverträgen ist eine vorzeitige Abberufung nur aus wichtigem Grund möglich. Eine anwaltliche Prüfung ist daher empfehlenswert.

  5. Was tun bei Streit mit einem Miteigentümer?

    Zunächst sollte das Gespräch gesucht oder das Thema auf der Eigentümerversammlung eingebracht werden. Führt das nicht zum Ziel, können Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, am besten mit anwaltlicher Unterstützung.

  6. Was kostet eine Beschlussanfechtung?

    Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und unnötige Kosten zu vermeiden.

  7. Gilt die Anfechtungsfrist auch für alle Eigentümer?

    Ja. Jeder Eigentümer, der einen Beschluss für fehlerhaft hält, muss die einmonatige Frist selbst einhalten, unabhängig davon, ob andere Eigentümer ebenfalls klagen.

Bildquellennachweis: KI | ChatGPT.com

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Rechtsanwalt Klaus Steininger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Spezialist in vielen weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts mit Kanzleisitz im Herzen Nürnbergs und regelmäßigen Beratungsterminen in  Passau und Umgebung.

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